Frage
Antwort
Eine Rechnungsnummer kann nur einmal vergeben werden. Aber wenn Du unter gleichem Verwendungszweck überweist, lässt sich der Betrag mit etwas gutem Willen deinem Debitorenkonto zuordnen.
Pingelig genommen, müsste der Gläubiger den Betrag zurück überweisen und Du müsstes unter richtigem Verwendungszweck oder ganz ohne/bzw mit Deinem NAmen oder Deiner Kundennummer als Verwendungszweck überweisen.