Bei 1,4 % AAK müßtest Du normalerweise auch unmittelbar zu einer amtsärztlichen Blutprobe eingeladen worden sein . Wenn auch die 1,1 Promille ( oder mehr ) ergab , so hätten wir damit schon mal eine absolute Fahruntüchtigkeit .

In Verbindung mit einem Verkehrsunfall mit hohem Sach- / oder gar Personenschaden hätten wir dann sogar schon eine Gefährdung des Straßenverkehrs .

Das wird dann zwar eine hohe Geldstrafe und möglicherweise auch Regressforderungen von der KFZ - Haftpflicht nach sich ziehen , aber ein absolut zwingender Grund für eine MPU ergibt sich daraus noch nicht automatisch .

Gemäß der §§ 13 und 46 FeV

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/

wäre eine MPU erst ab 1,6 Promille BAK garantiert . Ansonsten würde bei Dir jetzt erst einmal zu überprüfen / erörtern , ob bei Dir ggf. von einer bereits bestehenden Alkoholproblematik / Alkohohmissbrauchslage ausgegangen werden könnte .

Zudem würde dann auch erst mal geschaut werden , ob Du in der Vergangenheit schon mal einschlägig , oder andererweise in erheblichem Maße gegen Verkehrsregeln verstoßen hattest .

Droht mir die MPU?

Dieses Damokles-Schwert schwingt derzeit durchaus über Deinem Kopf , aber es ist halt noch kein wirklich "zwingender" Grund zu erkennen aus Deinen Infos . Wenn bei der Blutprobe neben der BAK - Ermittlung auch noch ein paar wichtige Leberwerte wie Gamma-GT , GPT , GOT etc. mit überprüft wurden , und diese Werte in starker Erhöhung auf einen möglichen Alkohol-Missbrauch oder erhöhten Alkoholkonsum hin deuten , so könntest Du zumindest mit einer Einladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung rechnen .

Der Amtsarzt könnte aber auch "drohen" , wenn Du trotz 1,4 Promille am Tatort noch "ungewöhnlich Fit" und koordiniert in der Bewegung auftratest .

...zur Antwort