Ich hoffe, du hast einen schriftlichen Vertrag, in dem der Service zugesagt wurde.

Sende dem Verkäufer einen Einschreibbrief und setze ihm eine Frist für den Service. Drohe ihm an, nach Ablauf der Frist eine andere Werkstatt mit dem Service zu beauftragen und ihm die Kosten in Rechnung zu stellen. Drohe gleichzeitig gerichtliche Schritte an, wenn dir die Kosten nicht erstattet werden.

angeblich dürfen Sie das nicht weil es kein Meister in Ihrer Werkstatt gibt.

Das ist widersprüchlich. Warum garantieren sie einen Service im Vertrag, wenn sie diesen gar nicht durchführen dürfen? Das ergibt keinen Sinn.

Ein Brief mit der Bestätigung, dass ein Service durchgeführt wurde, reicht nicht. Grund: Wenn sie keinen Service durchführen dürfen, weil kein Meister im Betrieb ist, dann ist dieser angebliche "Service" ohnehin wertlos und somit nicht vertragskonform.

...zur Antwort