Selten soviel dumme Antworten gelesen wie zu deiner Frage.

Du unternimmst erstmal nichts bevor Du nicht weißt ob der Gegner Ansprüche stellt. Seht Euch eure Autos an und dokumentiert die Schäden falls welche da sind.

Erst wenn klar ist das der Gegner einen Schaden durch den Unfall hat informierst Du deine Versicherung. Die setzt sich dann mit dem Gegner in Verbindung und regelt den Haftpflichtschaden für dich.

Falls dein Auto was mitbekommen hat und Du Teilkasko (zb. Glasschaden /Scheinwerfer) oder Vollkasko in Anspruch nehmen willst, kannst Du den Schaden auch deiner Versicherung mitteilen. Teilkasko kennt keine SF Klassen. Vollkasko stuft dich bei Inanspruchnahme zurück. Die Haftpflichtversicherung stuft dich bereits auf Verdacht ab 01.01.2019 zurück, deshalb solltest Du abwarten ob evtl Ansprüche gestellt werden. Allerdings würde die Rückstufung später zurück genommen, falls es doch nicht zur Regulierung kommt oder Du den Schaden innerhalb von sechs Monaten zurück kaufst.

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