Eine interessante Frage. Ich habe gerade selber einmal recherchiert und verschiedene Sichtweisen zu dem Thema verglichen.

Im sunnitischen Islam wird die Verbeugung im Sport abgelehnt. Sie ist also verboten:

Ein Beispiel für Haram, das passieren kann, ist die Verbeugung vor jemand anderem als Allah. Es wurde überliefert, dass Anas ibn Maalik (möge Allaah mit ihm zufrieden sein) sagte: "Ein Mann sagte: 'O Gesandter Allahs, wenn einer von uns seinem Freund begegnet, kann er sich dann vor ihm verbeugen?' Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: 'Nein.' Er fragte: 'Darf er ihn umarmen und küssen?' Er sagte: 'Nein.' Er fragte: 'Darf er ihm die Hand geben?' Er sagte: 'Ja, wenn er es wünscht.'" (Überliefert von al-Tirmidhi, 2728; er sagte, es sei ein hasan Hadith. Auch überliefert von Ibn Maajah. 3702. Der Hadith wurde von al-Albaani in al-Silsilah al-Saheehah, 160, als hasan eingestuft).

Im Allgemeinen ist die Frage, ob es erlaubt oder verboten ist, aber uneindeutig:

Was die Verbeugung als Form des Respekts angeht, so verbietet die Mehrheit der muslimischen Gelehrten eine solche Verbeugung. Andere Gelehrte sind der Meinung, dass sie stark verabscheut wird. Eine dritte Gruppe hält sie für zulässig.

Als Schiite betrachte ich Dinge differenzierter, da wir Schiiten als eine weitere Quelle unseren Verstand einsetzen. Den Analogieschluss (Qiyas), den die Sunniten verwenden, wendet man in der Schia nicht an. Das ergibt auch wenig Sinn, da sich viele Fragen der heutigen Zeit nicht mit Analogien beantworten lassen.

Hierzu habe ich einen interessanten Beitrag gefunden:

Eigentlich haben fast alle diese östlichen Kampfkünste oder Yoga und Meditation und etc. einen philosophischen Hintergrund, der auf atheistischen und nicht himmlischen Religionen basiert, aber es wäre kein Problem für dich, diese Künste zu lernen und zu praktizieren, solange du ihre Philosophien und Ideen nicht akzeptierst und sie lediglich als Körperbehandlung und Sport ansiehst. [...] In einem berühmten Hadith von Imam Reza - Friede sei mit ihm - betont Imam ausdrücklich "الأعمال بالنیات", was bedeutet, dass der Wert der Taten an den Absichten gemessen wird, die hinter ihnen stehen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben. Wenn du ein Glas Wasser siehst und daraus trinkst und plötzlich verstehst, dass es eigentlich Wein war, wenn du sofort aufhörst zu trinken, war das Trinken nicht haram, da deine Absicht war, Wasser zu trinken, aber wenn du denkst, dass es ein Glas Wein ist, und anfängst zu trinken und herausfindest, dass es nur Wasser war, ist es in den Augen Allahs immer noch wie das Trinken von Wein und somit haram und eine Sünde, da du dich Allah nicht unterworfen hast. So kann eine einmalige Tat in der Sicht der Religion einen anderen Wert haben, wenn die Absichten dahinter unterschiedlich sind, wenn sie von verschiedenen Personen ausgeführt wird. [...] Auch die Verbeugung in solchen Sportarten ist nur eine Respektsbekundung und keine Anbetung, daher ist kein größerer oder kleinerer Shirk involviert, solange es uns erlaubt ist, die Person (der wir Respekt erweisen sollen) in irgendeinem Ausmaß zu respektieren (ich bin mir nicht sicher, aber es könnte Leute geben, die Feinde Gottes sind und denen jeglicher Respekt verboten ist, und natürlich kann niemand als Feind Allahs identifiziert werden, solange es nicht bewiesen ist).

In anderen Worten: Wenn deine Intention bei der Verbeugung ein Zeichen des Respekts bzw. einen Gruß darstellt, dann ist die Verbeugung kein Problem. Genau das ist für die Sportart der Fall. Es liegt die Intention einer Anbetung überhaupt nicht vor.

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