Antwort
Abschreiben oder ein Spickzettel in der Tasche ist ein Täuschungsversuch und kann mit „ungenügend“ (Note sechs) bewertet werden. Dazu darf auch die Arbeit zu Beweiszwecken weggenommen werden. Auf meiner Schule dürfen während einer Arbeit keine Handys eingeschaltet sein, weil das auch als Betrugversuch zählt.