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Antwort
Für Privathaushalte gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Quadratmeterzahl. Die Fläche der Wohnung ist ohnehin nicht der wichtigste Faktor, sondern dass die Katzen ausreichend Ressourcen, die Möglichkeit, an der frischen Luft zu sitzen und Beschäftigungsmöglichkeiten haben.