Wende Dich nun unverzüglich an die Jugendgerichtshilfe , bzw. Deinen Rechtspfleger beim zuständigen Gericht bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht , bzw. an Deinen Bewährungshelfer , bzw. direkt an das zuständige Gericht bei Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht .

Dort kannst Du Deine situationsbedingten Probleme mit der Bitte auf Fristverlängerung vortragen .

...zur Antwort