Kann ich das Angebot der Versicherungsgesellschaft ablehnen, den gesamten Wiederbeschaffungswert erhalten und das Auto selbst verkaufen?

Nein , das war nur möglich in der Zeit, als der Gutachter das verbindliche Kaufangebot übermittelt hatte und bevor die Versicherung ein höheres verbindliches Kaufangebot unterbreitet hatte.

Im Nachhinein bist Du verpflichtet, mindestens zu dem höheren der beiden Angebote zu verkaufen.

Hat Dein Berater dir das nicht gesagt? Er weiß das die Versicherung das Fahrzeugwrack selbst noch mal in die Restwertbörse stellt und meist höhere Angebote erzielt weil sie gegenüber dem Gutachter einige Tage mehr Zeit hat, einen Bieter zu finden

Du bist allerdings nicht verpflichtet an den Bieter der Versicherung zu verkaufen,Du kannst es dennoch anderweitig verkaufen oder selbst behalten, nur der Wert des Wrack ist damit festgestellt und wird unweigerlich in Abzug gebracht.

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