Antwort
Eine Leasingsache ist Eigentum des Leasinggeber und Du kannst kein fremdes Eigentum verkaufen. Der Kaufvertrag zwischen Dir und dem Käufer wäre nichtig wegen Rechtsmangel.
Verkaufst Du fremdes Eigentum unter vorstellen falscher Tatsachen, so ist gegenüber dem Käufer der Straftatbestand Betrug erfüllt (Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis). Gegenüber dem Eigentümer machst Du dich wegen Unterschlagung strafbar (Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis). Das innenverhaltniss zu deinem Arbeitgeber wird durch Veruntreuung belastet und kann fristlos gekündigt werden. Neben all den strafrechtlichen Folgen kommen auch noch zivilrechtliche Folgen auf dich zu (Schadensersatz).
Alles in allem..... Lass es besser.