Für Gebäude MIT einem Blitzschutzsystem ist mir nach Reihe DIN EN 62305 eine Forderung nach einem Funktions-PA mit mind. 6 mm² Cu (NICHT grün-gelb!) bei Einhaltung normkoformer Trennungsabstände bzw. bei deren Unterschreitung mit mind. 16 mm² Cu bekannt: Für Gebäude ohne LPS ist mir - auch mit trafolosen Wechselrichtern - keine Pflicht für einen Schutz- oder Funktions-PA bekannt.

Daher die Bitte an @Peppie85 und @PredatorWorks um Angabe, in welcher aktuellen Norm die behauptete Pflicht "auf jeden Fall" einen PA der Modulgestelle bei Gebäuden ohne LPS ausführen zu müssen, nachzulesen ist.

In der DIN VDE 0100-712 steht nämlich nur, dass WENN ein PA-Leiter verlegt wird, dieser eng mit den DC- oder AC-Leitungen zu verlegen sei und die für Antennensicherheit strengeren Forderungen nach blitzstromtragfähiger Erdung mit mind. 16 mm² Cu gelten weder für PV-Anlagen noch für ebenso einschlaggefährdete Edelstahlkamine.