Antwort
Ist das Fahrzeug geleast? Dann must Du den Eigentümer (Leasinggesellschaft) fragen.
Bei finanzierten oder sonst wie gekauften Autos solltest du der Eigentümer sein und darfst selbst entscheiden. In Bezug auf Gewährleistung oder sonst in Zusammenhang mit VW hat das keinen Einfluss wenn freigegebenes Öl verwendet wird.
Allerdings beendet das, das Recht in einem Versicherungsfall auch eine VW Vertragswerkstatt zu wählen. Nur wer regelmäßig und lückenlos alle Wartungen und Reparaturen in der Vertragswerkstatt erledigen lässt, kann auch im Versicherungsfall nicht auf eine freie Werkstatt verwiesen werden, sofern nicht mit der eigenen Kaskoversicherung Werkstattbindung vereinbart wurde.