Für diejenigen, die nicht wissen, wer das sind:
Als
„Milchgeschwister“ werden Kinder bezeichnet, die von derselben Frau Muttermilch erhalten. Ein „Milchbruder“ oder eine „Milchschwester“ darf niemals geheiratet werden und es gilt, wie bei leiblichen Verwandten, ein Heiratsverbot wegen zu enger Verwandtschaft.
https://www.stillen.at/news-sommer-2020/#:~:text=Als%20Milchgeschwister%20werden%20Kinder%20bezeichnet,Heiratsverbot%20wegen%20zu%20enger%20Verwandtschaft.
Ich habe keine Milchgeschwister