Derzeit gibt es für Tätowierungen und Piercings in Deutschland keine gesetzliche Altersgrenze. Das liegt daran, dass man nicht genau sagen kann, ab welchem Alter ein Jugendlicher die Folgen der "mutwilligen Körperverletzung" abschätzen kann – nämlich dass zum Beispiel geweitete Ohrlöcher nicht wieder zuwachsen oder dass ein Tattoo nur mit großem Aufwand und auf eigene Kosten wieder entfernt werden kann. Diese Risiken und Langzeitfolgen einschätzen zu können, hängt vom Alter und von der individuellen Reife des Jugendlichen ab.