oder reicht da ein Einwurfeinschreiben, um die Frist zu wahren?
Ja, ein Einwurf-Einschreiben und nur ein "Einwurf- Einschreiben" oder die persönliche Zustellung gegen Empfangsquittung einer autorisierten Person (einseitige Willenserklärungen wie zb. eine Kündigung, niemals als "Einschreiben Rückschein" oder "Einschreiben persönlich" zustellen lassen), genügt der nachweisbaren, fristgerechten Zustellung. Was die Poststelle damit macht, ist nicht mehr Dein Problem.