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Aus einer verfassungsrechtlichen Sicht heraus kann man die machtpolitische Architektur folgend beschreiben: „Offene Verfassung (…..) charakterisiert durch die Beschränkung des institutionalisierten Moments auf ein Minimum, die Teilhabe sehr weniger Personen am Kräftespiel des Gesamtreichs und den sehr geringen Umfang der Verpflichtungen der Reichsglieder“. [Peter Moraw, Von offener Verfassung zu gestalteter Verdichtung, S.21]
Diese wenigen Personen mit hoheitlichen Rechtsanspruch rekrutierten sich i.A. aus den Reihen einer aristokratischen (in einigen Ausnahmefälle auch meritokratische) Gesellschaftsschicht.
Um es mit einem Satz zu sagen: Im Mittelalter regierte weitgehend die Aristokratie.