Antwort
Von Seiten des Tierschutzes wird mindestens zu 100 x 50 cm Grundfläche geraten. Wobei Mindestmaß tatsächlich nur die absolute Untergrenze ist.
100 x 50 = 0,5 qm
80 x 35 = 0,28 qm, also gerade mal die Hälfte vom Mindestmaß!