Es gibt nichts, das Ghusl bricht. Vielleicht meinst du Wudhu?

Wudhu wird bei Folgenden Zuständen ungültig

1- Wenn durch die vorderen oder hinteren Ausscheidungs- organe etwas abgesondert wird,

2- Ausfluss von Blut, Eiter oder gelber Flüssigkeit von irgendeiner Körperstelle,

3- Einen Mund voll erbrechen,

4- Verlust des Verstandes,

5- Trunkenheit,

6- Ohnmacht,

7- Absonderung von Körperwinden durch den After,

8- Schlafen im Schneidersitz oder indem man sich auf die rechte oder linke Seite lehnt oder in einer Sitzhaltung, bei der die Füße auf die Seite gelegt werden, so dass das Gesäß (insbesondere der After) keinen festen Halt findet. (Schläft man hingegen so, dass das Gesäß festen Halt gefunden hat bleibt die Abdest gültig),

9- Durch Andere hörbares Lachen während des Namaz,

10-Zahnfleischbluten, soweit die Blutmenge dem abgesonderten Speichel gleichkommt oder ihn übertrifft. Ist die Menge des ausgetretenen Blutes geringer als der Speichel, so macht es die Abdest nicht ungültig. Auch Rasieren, Haarschneiden oder Abschneiden der Nägel schaden der Gültigkeit der Abdest nicht.

Es gibt Zustände wo Ghusl erforderlich ist, wenn du das meinst. Beispielsweise nach der Periode oder nach einem feuchten Traum

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