Bei Gebäuden mit behördlich vorgeschriebenen Blitzschutzsystemen gilt die Reihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305), die Wartungsintervalle vorschreibt und alle Arbeiten dafür qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehält.

Freiwillig erstellten Blitzschutzsystemen wird zumeist ein ewiges Leben unterstellt. Ohne Wartung ist die Funktionstüchtigkeit aber auch die Normkonformität fraglich.

Dachaufbauten wie z. B. Antennen-, PV- oder Klima-Anlagen sollen NICHT direkt mit dem Blitzschutzsystem verbunden werden sondern nach dem Stand der Technik mit normkonformen getrennten Fangeinrichtungen gegen Direkteinschläge geschützt werden.

Dies setzt voraus, dass sie nach Blitzkugel- oder Schutzwinkelverfahren einschlagsicher sind UND auch nach IEC 62305-3 zu berechnende Trennungsabstände eingehalten werden.

Sowohl vergleichsweise simpel erscheinende Direktanschlüsse als auch Erweiterungen mit getrennten Fangeinrichtungen sind wesentliche Änderungen des LPS und beenden einen "Bestandsschutz" für nach altem Normenstand errichteten Blitzschutzanlagen und lösen eine Nachrüstpflicht von fehlendem innerem Blitzschutz + Überspannungsschutz für alle Energie- und TK-Leitungen aus.

Alles nichts für DIY von Laien!!!

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