Der Zusammenhang zwischen virtueller Gewalt in Computerspielen und realer Gewalt ist wissenschaftlich umstritten. Das Spektrum der diskutierten Wirkung geht von keinerlei Auswirkung über Aggressionssteigerung/Verrohung bis zum Aggressionsabbau (Katharsiseffekt). In neueren zusammenfassenden Untersuchungen, etwa der Universität Bielefeld oder des kanadischen Psychologen Jonathan Freedman, wird darauf hingewiesen, dass kein direkter, ursächlicher Zusammenhang zwischen medialer Gewaltdarstellung (z. B. in Ego-Shootern oder sogenannten „Splatter-Filmen“) und Gewalthandlung erkennbar sei. Eine Anzahl von Fachleuten sieht Gewaltdarstellungen mit einem Wirkungsrisiko verbunden, d. h. bei bestimmten Gruppen oder Individuen könnten diese in Verbindung mit anderen Faktoren (etwa soziales oder familiäres Umfeld; Prädisposition) zu erhöhter Gewaltbereitschaft oder aggressivem Verhalten führen; wobei die Rolle der medialen Gewalt hier relativ kleiner wirke. Viele Spieler selbst sehen keine Aggressionsförderung durch solche Spiele. Wie ein als schlecht empfundener Film kann aber auch ein als schlecht empfundenes Spiel Aggressionen auslösen und verstärken.

Dennoch werden Computerspiele und insbesondere Ego-Shooter oft als Ursachen für extreme Gewalttaten von Jugendlichen genannt. Als Gründe werden zum einen die explizite Gewaltdarstellung, zum anderen Gewalttaten wie das Schulmassaker von Littleton (20. April 1999) an der Columbine High School in Colorado, USA, der Amoklauf am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt im April 2002 oder in Winnenden im März 2009 genannt. In allen drei Fällen besaßen die Attentäter Ego-Shooter. Dies wurde in einer kontroversen Diskussion wiederholt von einigen Parteien als ausschlaggebend für die Gewalttaten dargestellt.

Die Diskussion des Verbots solcher „gewaltverherrlichender Spiele“ – Bayerns damaliger Innenminister Günther Beckstein prägte den Begriff „Killerspiele“ – dauert bis heute an. In dieser Diskussion hatte sich Beckstein 2002 für ein absolutes Verleih- und Produktionsverbot gewaltverherrlichender Filme und Computerspiele ausgesprochen. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt Gewaltverherrlichung schon lange ein Straftatbestand im deutschen Strafgesetzbuch (§ 131 StGB). Die danach beschlossenen, aktuellen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz traten am 1. April 2003 in Kraft. In Ihrem Koalitionsvertrag hatte die CDU/CSU/SPD-Koalition im November 2005 eine Gesetzesinitiative zum Verbot „Gewaltverherrlichender Kulturgüter“ angekündigt, jedoch danach nicht durchgeführt.

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