Im Prinzip ist die Frage einfach zu beantworten. Aber eben auch nur im Prinzip.

Die zu BEAUFTRAGENDE Arbeiten ergeben sich aus der KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft). Siehe dort Anlage 1. Dazu kommt ggf. noch die Immissionsschutzmessung nach BImmSchVO.

Der Bürger in Gestalt des Gebäude-Eigentümers muss diesbezüglich jedoch nicht zum Rechtsexperten werden. Auf Grundlage der sogenannten "Feuerstättenschau" (FSS) erläßt der Bezirks-Schornsteinfeger einen FEUERSTÄTTENBESCHEID (FSB), aus dem die auszuführenden Arbeiten und die einzuhaltenden Termine hervorgehen. Dieser FSB muss allen Eigentümern bis ENDE 2012 vorliegen. Steht keine FSS mehr an, wird der FSB nach Aktenlage erlassen. Der FSB ist ein VERWALTUNGSAKT, gegen den verwaltungsrechtliche Rechtsmittel möglich sind.

Erstaunlich ist, dass seit 2008 (SchfHwG) eigentlich der Eigentümer ZU BEAUFTRAGEN hat. Der Feger dürfte somit gar nicht mehr von sich aus einfach Terminzettel verteilen. Ohne jedoch auf diesem Detail herumzureiten, prüfen Sie Ihren FEUERSTÄTTENBESCHEID. Liegt noch keiner vor, BEANTRAGEN Sie als Ersten einen FSB. Dann steht schwarz auf weiß fest, was der Feger will. Und wenn das nicht in Ordnung ist, gibt es eine RECHTSMITTELBELEHRUNG, ob im jeweiligen Bundesland zunächst ein WIDERSPRUCH oder direkt eine ANFECHTUNGSKLAGE einzulegen ist.

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Ähnliche Fälle sind der Grund, warum teilweise bei den Pflichtbesuchen der Bezirks-Schortsteinfegern auch von SCHEIN-Dienstleistungen gesprochen wird.

Ob (nach Verordnung) gekehrt werden muss, hängt vom verwendeten Brennstoff ab. Bei Erdgas wird nur der freie Abgasweg kontrolliert. Da könnte man unten mit einem Spiegel in die Öffnung schauen, ob man oben den Himmel sieht.

Bei Öl, Kohle, Holz u.ä. besteht KEHR-PFLICHT. Notfalls verschaffen sich die "wichtigen" Bezirks-Aufseher der schwarzen Zunft sogar mit Ordnungsamt und Polizei zwangsweise Zugang, um dieser "Kehr-Pflicht" zu entsprechen.

Natürlich wissen auch die Feger, dass es insbesondere bei modernen Heizungsanlagen im Prinzip nichts mehr zu fegen gibt. Also rücken sie an, machen ein wenig Woodoo-Zauber, gehen wieder und SCHREIBEN DIE RECHNUNG. Wetten, auf der Rechnung des Schornsteinfegers gibt es eine Position KEHREN (bei flüssigen oder festen Brennstoffen). Manchmal wird dies etwas versteckt durch Angabe der Positionsnr. aus der KÜO.

Aber Besserung ist in Sicht. Ab 2013 darf der Gebäudeeigentümer endlich FREI einen Handwerker beauftragen. Es muss dann nicht mehr der Bezirks-Inhaber sein. Ja, im Gegenteil, da der Gesetzgeber immer noch nicht für eine klare Trennung von hoheitlichen Aufgaben und wirtschaftlichen Interessen gesorgt hat, sollte jeder Hausbesitzer hier selbst aktiv werden. Kehr- und Prüfaufträge sollten in Abgrenzung zum als BEHÖRDE tätigen Bezirks-Verwalter NUR AN BEZIRKS-FREIE HANDWERKER vergeben werden. Die Behörde soll verwalten, der Handwerker darf verdienen.

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2008 wurde das Schornsteinfegerwesen neu geregelt. Ungeachtet verfassungsrechtlicher Bedenken ist das Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz (SchfHwG) aktuell anzuwenden. Zum "Schutz" der bisherigen Bezirks-Monopolisten ist hierin eine Übergangsfrist bis Ende 2012 vorgesehen. Ab 2013 darf dann jeder Schornsteinfegerbetrieb die im Feuerstättenbescheid vorgeschriebenen Prüfungen und Kehrungen ausführen. Der Hauseigentümer BEAUFTRAGT. Es ist also schon jetzt nicht mehr so, dass der Bezirksfeger einfach ein Zettelchen an die Tür kleben kann, um unaufgefordert sein Kommen anzukündigen. Der EIGENTÜMER beauftragt und kann somit natürlich auch Termine vorschlagen.

Im Prinzip geht ein Fegerwechsel jedoch auch jetzt schon. Allein, es dürfen nur Betriebe aus dem EU-Ausland oder der Schweiz beauftragt werden (Jeder mag sich seine eigenen Gedanken machen, wie diese Inländer-Diskriminierung mit dem Gleichheitsgrundsatz des GG vereinbar ist). Also entweder 2012 noch mal den Bezirksfeger dulden (Augen zu und durch) oder sich einen EU-Anbieter suchen. Kontakt zu Vermittlern findet man über eines der einschlägigen Foren z.B. http://sfr-reform.carookee.com

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Es sind einige Prozesse gegen das "neue" Schornsteinfegerrecht anhängig. Im Grunde könnte man die ganzen Paragrafen vergessen, da der Bund nach Grundgesetz (Artikel 70 bis 74) überhaupt nicht für Gesetze zur Betriebssicherheit von Feuerstätten oder zum Brandschutz ermächtigt ist. Alle Regelungen, die den Bürger unmittelbar zu diesen Zwecken verpflichten sollen, müssen nach Verfassung als NICHT, d.h. als von Anfang an UNWIRKSAM, angesehen werden.

Gegen die SONDER-Rechte einer teilweise überholten Berufsgruppe sollten dennoch möglichst viele Bürger protestieren. Schreiben Sie Leserbriefe, wenden Sie sich an Ihren Abgeordneten oder per Petition an den Bundestag. Es gibt sinnvolle Aufgaben für Schornsteinfeger. Aber Vieles, was immer noch vom Bürger verlangt wird, dient ausschließlich dem Verdienst der ehemaligen Bezirksmonopolisten. Die angeblich Öffentliche Sicherheit wäre auch ohne die völlig überzogenen Pflichtarbeiten für diese privilegierte Berufsgruppe nicht gefährdet. Von jeder Fettpfanne auf dem Herd geht ein höheres Brandrisiko aus, als von modernen Heizungsanlagen. Zum Glück dürfen wir noch kochen, ohne dass ein Feuerwehrmann deneben stehen muss. Bezirksschornsteinfeger brauchen wir im 21. Jahrhundert genauso wie Heizer auf einer E-Lok.

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