Welche Ausführungsfristen gelten bei SEPA-Überweisungen?

Hier einmal Übersichtlich die Fristen für SEPA-Überweisungen, wie sie seit August 2014 gelten (rechtlich geregelt in §675s BGB):

Gesetzliche Fristen für SEPA-Überweisungen

  • 1 Bankarbeitstag für Überweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
  • 2 Bankarbeitstage für Überweisungen, die mit einem Überweisungsvordruck (d.h. beleghaft) erteilt werden
  • 4 Bankarbeitstage für Überweisungen innerhalb des EWR, die nicht in Euro erfolgen
  • unbeschränkt für Überweisungen außerhalb des EWR

Was sind Bankarbeitstage?

Als Bankarbeitstage gelten Tage, an denen alle an der Ausführung der Überweisung Beteiligten Kreditinstitute den hierfür notwendigen Geschäftsbetrieb unterhalten (§ 675n BGB). Samstage, Sonn- und Feiertage sowie Tage, an denen Banken ihre Schalter nicht öffnen (wie an Heiligabend und Silvester) sind keine Bankarbeitstage.

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Da die anderen Antworten das eigentliche Problem nicht lösen, hier die eigentliche Antwort auf Ihre Frage:

In den Vorschlägen beim Hinzufügen des Arbeitgebers tauchen keine Unternehmensfanpages auf und somit kann man diese erst einmal nicht hinzufügen.

Ich habe nach etwas Recherche einen Trick gefunden, wie man es trotzdem hinbekommt. Im Wesentlichen muss man sich die Page ID der Unternehmensseite besorgen und diese dann in dem Formular, wo man den Arbeitgeber einträgt, manuell im Quellcode eintragen. Ist nicht weiter kompliziert.

Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier:

treefish.de/blog/wie-man-bei-facebook-seinen-arbeitgeber-richtig-verlinkt

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