Nein ... also den Nachbarn dazu zwingen dass er die Bäume fällt kannst du keinenfalls machen. Du darfst lediglich die Teile kürzen, die über die Grenze herüberragen.
Schatten oÄ musst du leider in Kauf nehmen, zumal das ja schon immer so ist und nicht erst jetzt. In der neueren Rechtsprechung ist auch der Entzug von Licht oÄ. nicht immer zulässig, aber wie gesagt: das ist doch immer schon so ... dh da wirst du eher wenig Chancen haben.
Gleiches gilt für den Komposthaufen: man spricht von Immissionen die entweder zulässig sind oder nicht. Keinenfalls zulässig sind direkte Zuleitungen (Regenrohr oÄ), grobkörperliche Einwirkungen (fliegende Steine, etc.) und gesundheitsgefährdende Immissionen. Feine Einwirkungen müssen geduldet werden, solange sie das ortsübliche Maß nicht übersteigen.
Das kommt im Ernstfall auf den Richter an, aber um ehrlich zu sein ist der Geruch nach Kompost in einem Garten nach h. A. soweit ich weiß ortsüblich.
Also da müsste schon altes Fleisch oder so verwesen, - dann hätte man bestimmt Spielraum ...
Viel Erfolg!