Sofern der Titel bis 1918 von dem Vorfahren und/oder seinen Nachkommen geführt wurde hast du die Möglichkeit ein Namensfeststellungsverfahren zu beantragen und bei Erfolg deinen Namen entsprechend ändern lassen. Daran ändert die Abschaffung der öffentlich-rechtlicher Vorrechte durch die WRV nichts (DER Adel wurde nie abgeschafft in Deutschland).

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