Hippie - Bewegung? - Da wäre ich dabei!

Schade, dass es das nicht mehr gibt !

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Für Taten, die nach dem 1.10.1992 begangen wurden, 15 Jahre, doch tritt die Verjährung nicht vor Vollendung des 25. Lebensjahr ein, Art. 97 StGB der Schweiz.

Vorher begangene Taten sind verjährt. Das gilt aber nicht, wenn das Opfer unter 12 Jahre alt war.

Benutzte Quelle : Lille.ch.

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Ich bin m, aber Kindern würde ich es erlauben. In der Pubertät sind sie aber erfahrungsgemäß eher etwas verklemmt.

Richtiges Nacktbaden ist im Schwimmbad meistens gar nicht oder nur zu bestimmten Zeiten erlaubt.

Am See ist Nacktbaden aber oft möglich, unabhängig vom Alter. Da bade ich auch nackt.

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50:50

Vielleicht kauft er zu viele Sextoys, dann wäre das verständlich.🙂

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Nein, Verjährungsfristen sind fest und können sich nicht verlängern.

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Das kann hier im Forum wohl nur ein Orthopäde oder Neurochirurg beantworten. Ohne Dich zu kennen, wird er das aber nicht tun.

Auf der Seite der Universitätsklinik Tübingen heisst es, ab einer Krümmung von 40 Grad solle über eine Operation nachgedacht werden, bei Mädchen sollte sie bis zum Abschluss des 15. Lj. vorgenommen werden.

Das habe ich jetzt aber nur aus dem Internet.

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