das ist so nicht ganz richtig, wenn ein Zahlkarte drauf gewesen ist dann ist auch der Postbote verantwortlich das Geld zu kassieren. Mit der Herausgabe und Unterschrift für die gelieferte Ware quittiert der Postbote das Erhalt des geldes und die Übergabe der Ware.
Damit kann der Kunde nicht mehr haftbar gemacht werden. sonst könnte ja jeder Postbote mehrfach zurückkommen und wieder Geld verlangen.