Hallo,

wenn das Grundstück euch gehört, dürft ihr ihn natürlich dort begraben...Was die Steuer angeht, so reich ein Anruf bei der Gemeinde, dass er verstorben ist und sie sollen euch die bereits gezahlte Hundesteuer anteilmässig gut schreiben...Wenn sie es rausfinden wollen, dann machen sie eh ihre Stichproben, ob der Hund tatsächlich nicht mehr da ist...Ich hatte meinen Hund damals leider abgeben müssen aber brauchte darüber auch keinen Nachweis...Weiss aber net, ob da andere bundesländer strenger sind...

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