400 g Gulasch vom Rind 30 g Butterschmalz 2 Zwiebel(n) 3 Knoblauch (Zehen) 1 Paprikaschote(n), rot 1 Paprikaschote(n), grün ½ Liter Fleischbrühe 2 EL Tomatenmark 1 Chilischote(n) 1 Lorbeerblätter 1 TL Kümmel Zitrone(n) (Schale) Paprikapulver Salz und Pfeffer Die Zwiebeln und den Knoblauch schälen und in Scheiben schneiden. In einem großen Schmortopf das Schmalz zerlassen. Zwiebeln und Knoblauch glasig dünsten. Das Fleisch würfeln, zugeben und anbraten. Dann Tomatenmark untermischen. Den Topf vom Herd nehmen. Das Lorbeerblatt, Paprikapulver, etwas Zitronenschale, Kümmel, Salz und Pfeffer zugeben und mit Fleischbrühe auffüllen. Rund 40 Minuten kochen lassen. Paprika in etwa 2 cm große Würfel, die Chilischote in Streifen schneiden und zum Fleisch geben. 10 Minuten köcheln lassen. Das Gulasch nochmals mit Pfeffer, Salz und Paprikapulver abschmecken. Zum Gulasch passen sehr gut in Butter geschwenkte Bandnudeln.

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Ordnungsamt verweigert Halteerlaubnis für Listenhund / reine Schikane

Hallo, liebe User. Ich habe ein Problem mit dem Ordnungamt in Recklinghausen (NRW), ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bitte aber um sachliche Atws von Leuten die nichts gegen sog "Kampfhunde" haben. Mein Freund und ich haben vor ca 2 Monaten n Hund aufgenommen der ins Tierheim sollte. Wir wussten allerdings nicht dass es sich um ein StaffBull-Mix handelt. Eines Tages wurde ich vom Ordnungamt angehalten. Ich wurde hingewiesen dass es sich um n Listenhund handelt und ich solle beim O-Amt vorsprechen. Dies taten mein Freund und ich am nächsten Tag auch direkt. Der zuständige Herr (nennen wir ihn Hernn S.) machte uns klar, dass es sich um einen Staff handele und wir ihn nicht halten dürfen. Wir erklärten dass wir dass nicht wussten und dass wir alles dafür tun würden um dem Hund zu behalten, er meinte wir bräuchten uns keine Mühe machen, er würde uns den Hund sowieso wahrscheinlich wegnehmen. Wir könnten den Hund dann ja aus dem Tierheim zurückerwerben. Er würde die rechtliche Lage überprüfen und sich dann melden. Egal, wir wollten alles versuchen. Wir machten also die Sachkunde am nächstmöglichen Termin, ließen den Hund chippen, impfen und versichern. Per Anwalt baten wir Hernn S., dass der Hund bei uns bleiben solle bis wir die Sachkunde haben, im Gegenzug würden wir die öffl.Sicherheit nicht gefährden indem wir den Hund nur im Garten ausführen würden. (Weiter in Kommentaren)

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also wie ich grade nachgelesen haben, darfst du den Hund in NRW nicht halten..les mal im Landeshundegesetz nach...aber vielleicht habt ihr Glück

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