Hattest du eigentlich einen Nachforschungsauftrag gestellt? Wenn ja, hast du Auslieferung an den Absender oder den Empfänger angekreuzt?
Ich habe gestern den Gesamtbetrag überwiesen. Aber mir geht die Sache nicht aus dem Kopf. Beim Vergleich der AGB mit dem Handelsgesetzbuch fällt auf, dass das HGB von Verlust spricht, wenn das Gut weder in der Lieferfrist noch innerhalb eines weiteren Zeitraums abgeliefert ist, der der Lieferfrist entspricht. DHL kann sich also nicht von jeglicher Lieferfrist frei machen, wie sie das in ihren AGB tut.