DHL-Paket nach 3 Monaten angekommen

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... schon mal gut zu wissen, dass man kein Einzelfall ist!

Ich werde jetzt mal bei der Verbraucherschutzzentrale BaWü eine Anfrage machen. Das kostet zwar wieder eine Gebühr aber das ist es mir wert. Die Frage ist, ob man für den Aufwand entschädigt werden kann, der durch den Ersatz des verloren geltenden Pakets entstand. Ich sag Bescheid, wenn ich von der VZ eine Antwort habe.

Danke, würde mich freuen zu hören was die Verbraucherzentrale dazu sagt. Ich habe eine E-Mail an die Pressestelle von DHL geschickt, wofür auch immer die zuständig sind, zumindest kam schon mal keine Fehlermeldung, Antwort wird wohl auch keine kommen aber dann habe ich so langsam alles versucht.

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Hattest du eigentlich einen Nachforschungsauftrag gestellt? Wenn ja, hast du Auslieferung an den Absender oder den Empfänger angekreuzt?

Ich habe gestern den Gesamtbetrag überwiesen. Aber mir geht die Sache nicht aus dem Kopf. Beim Vergleich der AGB mit dem Handelsgesetzbuch fällt auf, dass das HGB von Verlust spricht, wenn das Gut weder in der Lieferfrist noch innerhalb eines weiteren Zeitraums abgeliefert ist, der der Lieferfrist entspricht. DHL kann sich also nicht von jeglicher Lieferfrist frei machen, wie sie das in ihren AGB tut.

Ich hatte einen Nachforschungsauftrag gestellt und die Auslieferung sollte an den Empfänger, die Ware war ja schon bezahlt. Ich habe ja selbst täglich in die Sendungsverfolgung geschaut, dadurch wußte ich dass das Paket über 2 Monate in Zypern war und sich dort nicht bewegte.

Ich habe vorgestern das Geld überwiesen, es blieb mir ja keine Wahl, wenn der "Spaß" nicht noch teurer werden sollte. Es ärgert mich natürlich maßlos, schließlich habe ich ja einen wirklichen finanziellen Schaden von 300 Euro den ich persönlich nicht verursacht habe, abgesehen von den Telefonaten, Rennereien und Ärger mit dem Kunden, aber das Schreiben von DHL war ja eindeutig. Wahrscheinlich haben die ihre eigenen Gesetze, ob die mit dem Handelsgesetzbuch übereinstimmen spielt anscheinend keine Rolle.

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@Schneiderin53

Ich habe mich nun nochmal an die Verbraucherzentrale gewendet, nachdem nun das Mahnverfahren mit meiner Überweisung abgeschlossen ist. Die müsste das doch interessieren, wenn AGB zu Ungusten des Kunden vom Handelsgesetz abweichen. Melde mich, wenn es von deren Seite eine Antwort gibt.

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Hallo! Ich bin in einer ganz ähnlichen Situation: Paket mit ca . 300 € Wert, Auslieferung nach 74 Tagen, Rückforderung des geleisteten Schadensersatzes von DHL. Rein rechtlich sieht es nicht gut für uns aus. Die AGB der DHL sind entsprechend formuliert. Um die Rückerstattung des geleisteten Schadensersatzes kommen wir wohl kaum herum. Ich werde mich mal bei zuständigen Verbraucherschutzzentrale informieren, ob es Möglichkeiten gibt, für den Aufwand entschädigt zu werden.

 

Danke für Deine Antwort. Ich wäre ja auch zu einem Kompromiss bereit, selbst wenn ich das nicht wirklich einsehe, sich evtl. die Kosten zu teilen aber leider kommt keine Kommunikation zu stande mit der DHL da man vom Kundenservice keine Antwort bekommt, verstehe garnicht wofür die Kontaktforumulare haben wenn kein Kontakt hergestellt werden kann. In eine Telefonschleife möchte ich mich auch nicht einwählen, wären dann wieder neue Kosten und würde wohl auch nichts bringen. Ich habe versucht die Zentrale in Bonn per E-Mail zu kontaktieren, leider kommt diese als Fehlermeldung zurück, man läßt wohl nicht mit sich reden. Geld habe ich noch nicht zurückgeschickt, wenn das erstmal dort ist wird der Fall zu den Akten gelegt und alles ist gut, für DHL. Es wäre interessant zu wissen was die Verbraucherschutzzentrale sagt, vielleicht fällt mir auch noch was anderes ein dann werde ich informieren.

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also ich kann dir leider keine rechtlichen tipps geben außer dass du ev auch beim verbraucherschutz anrufst - geht jetzt zwar nicht um eine betrügerische firma aber sie sollten trotzdem bescheid wissen. Ne frechheit bleibt das schon und gefühlt finde ich du bist durchaus im recht.

Vielen Dank auch für Deine Antwort. Ich fühle mich auch im Recht aber da der Service von DHL nur mit Geldforderungen auf meine Schreiben antwortet bleibt mir wohl nichts übrig als das Geld zu schicken. An den Verbraucherschutz hatte ich auch schon gedacht, weiß allerdings nicht wirklich ob das für die ein Thema ist. Trotzdem nochmal danke.

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Wie fortgeschritten ist das Verfahren denn bei dir?

Ich habe inzwischen nach mehreren Schreiben von DHL, in welchen ich zur Zahlung aufgefordert wurde, den gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Auf die Schreiben von DHL habe ich per Brief und email reagiert aber keine Antwort auf meine Einwände erhalten. Auch wurden mir in den Zahlungsaufforderungen keine Rechtsgrundlagen genannt. Ich habe schließlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Stellen gefunden, auf die sich DHL vermutlich beruft, und zwar Nr.4 (1) in der sie sich auf keinerlei Lieferfrist festlegt (!) und Nr. 6 (5) in der im Falle eines wiederaufgetauchten Pakets anweichend vom Handelsgesetz die Rückforderung der Erstattung angekündigt wird. Mich erstaunt, dass DHL ganz offen eine Abweichung vom HGB zu seinen Gunsten in die AGB schreibt. Ich dachte eigentlich, dass das HGB für alle gilt und man es nicht abweichend zu seinen Gunsten auslegen kann.

Ich habe bis jetzt 3 Zahlungsaufforderungen bekommen, das geht seit März als das Paket plötzlich auftauchte welches ich Mitte Dezember verschickt habe. (Ich hatte schon 50 Euro Telefonkosten da meine Kundin sehr verärgert war da sie die Ware als Weihnachtsgeschenk bestellt hatte und ich sie vertrösten mußte um letztendlich kostenlosen Ersatz zu liefern). Meine Kontaktversuche mit DHL waren bisher ja alle erfolglos, umso wütender wird man dann. Eine sachliche Erklärung auch wenn sie zu Gunsten von DHL wäre müßte man dann wohl abhaken unter "Dumm gelaufen" oder "Pech gehabt", wie auch immer aber auf diese computergenerierten GeldzurückForderungen mag ich einfach kein Geld verschicken. Wahrscheinlich werde ich jetzt auch einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen denn die nächste Frist ist bereits abgelaufen, war der 5.5., ich warte, mal schauen was kommt.

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