Hattest du eigentlich einen Nachforschungsauftrag gestellt? Wenn ja, hast du Auslieferung an den Absender oder den Empfänger angekreuzt?

Ich habe gestern den Gesamtbetrag überwiesen. Aber mir geht die Sache nicht aus dem Kopf. Beim Vergleich der AGB mit dem Handelsgesetzbuch fällt auf, dass das HGB von Verlust spricht, wenn das Gut weder in der Lieferfrist noch innerhalb eines weiteren Zeitraums abgeliefert ist, der der Lieferfrist entspricht. DHL kann sich also nicht von jeglicher Lieferfrist frei machen, wie sie das in ihren AGB tut.

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Das scheint systematisch so zu sein. Die wissen wohl aus zig-facher Erfahrung, dass sie damit durchkommen. Und selbst bleibt man auf den Kosten sitzen. Der Rat der Verbraucherzentrale hätte auch wieder 19 Euro gekostet. Übrigens kommen bei der gerichtlichen Mahnung nochmal gut 25 € Gebühren hinzu neben den sowieso schon anfallenden Mahngebühren. Schon bitter, dass man für so eine Sendung dann auch noch Porto zahlen muss. Natürlich ganz abgesehen von den Kosten, die sonst so entstanden sind und den Aufwand für Anfertigung des Ersatzes. Vom Gefühl her müsste da in deinem Fall schon was drin sein, weil du einen Kaufvertrag abgeschlossen hattest, der mit einer Lieferpflicht deinerseits verbunden ist. Bei mir handelte es sich um Bewerbungsunterlagen, die zwar zu einer bestimmten Frist da sein sollten, ein Vertrag bestand jedoch nicht.

Aber wie kann es eigentlich passieren, dass ein nationales Paket in Zypern landet?

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Die Verbraucherzentrale hat sich prompt gemeldet. Allerdings können sie in meinem Fall nicht mehr tätig werden, da ich bereits den gerichtlichen Mahnbescheid erhalten habe und können nur noch allgemeine Ratschläge geben, wie ich mich hinsichtlich darauf verhalten soll (Fristen wahren, ggf. Anwalt suchen)...

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... schon mal gut zu wissen, dass man kein Einzelfall ist!

Ich werde jetzt mal bei der Verbraucherschutzzentrale BaWü eine Anfrage machen. Das kostet zwar wieder eine Gebühr aber das ist es mir wert. Die Frage ist, ob man für den Aufwand entschädigt werden kann, der durch den Ersatz des verloren geltenden Pakets entstand. Ich sag Bescheid, wenn ich von der VZ eine Antwort habe.

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Wie fortgeschritten ist das Verfahren denn bei dir?

Ich habe inzwischen nach mehreren Schreiben von DHL, in welchen ich zur Zahlung aufgefordert wurde, den gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Auf die Schreiben von DHL habe ich per Brief und email reagiert aber keine Antwort auf meine Einwände erhalten. Auch wurden mir in den Zahlungsaufforderungen keine Rechtsgrundlagen genannt. Ich habe schließlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Stellen gefunden, auf die sich DHL vermutlich beruft, und zwar Nr.4 (1) in der sie sich auf keinerlei Lieferfrist festlegt (!) und Nr. 6 (5) in der im Falle eines wiederaufgetauchten Pakets anweichend vom Handelsgesetz die Rückforderung der Erstattung angekündigt wird. Mich erstaunt, dass DHL ganz offen eine Abweichung vom HGB zu seinen Gunsten in die AGB schreibt. Ich dachte eigentlich, dass das HGB für alle gilt und man es nicht abweichend zu seinen Gunsten auslegen kann.

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Hallo! Ich bin in einer ganz ähnlichen Situation: Paket mit ca . 300 € Wert, Auslieferung nach 74 Tagen, Rückforderung des geleisteten Schadensersatzes von DHL. Rein rechtlich sieht es nicht gut für uns aus. Die AGB der DHL sind entsprechend formuliert. Um die Rückerstattung des geleisteten Schadensersatzes kommen wir wohl kaum herum. Ich werde mich mal bei zuständigen Verbraucherschutzzentrale informieren, ob es Möglichkeiten gibt, für den Aufwand entschädigt zu werden.

 

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