Die Zwangseinweisung gem. Unterbringungsgesetz ist weitgehend unabhängig davon, ob man einen bestellten Betreuer hat. Eine Zwangseinweisung kann erfolgen, wenn eine akute Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegt. Das genaue Prozedere regeln die Unterbringungsgesetze der Länder.
Was du meinst, ist der Antrag auf Wiedereingliederung. Der Kassenarzt - natürlich auch ein Psychiater - füllt dir das Formular (Muster 20) aus, in dem deine Arbeitszeiten für die nächsten Wochen vorgeschlagen werden. Das ganze muss dann vom Arbeitgeber und von der Kasse abgezeichnet bzw. genehmigt werden, was aber so gut wie nie Probleme bereitet.
Die Ausbildung zum Heilpraktiker qualifiziert nicht zum Erste-Hilfe-Ausbilder.
Die Hilfsorganisationen bilden ihre EH-Ausbilder selbst aus, wobei die Ausbildung zum Sanitäter üblicherweise eine Grundvoraussetzung ist.
Hierbei handelt es sich am ehesten um eine harmlose Pityriasis, also einen Hautpilz. Die Behandlung erfolgt langfristig mit einem frei verkäuflichen Pilzmittel, z.B. Terzolin oder Ketozolin oder mit einem terzolin-haltigen Shampoo.
Ich rate dir dringend vom Nachbau dieses lebensgefährlichen Apparates ab! Das kann nur schief gehen.
Wenn du mit Pressluft tauchen willst (Scuba-Diving), solltest du einen ordentlichen Tauchkurs machen (Verein oder Tauchschule) und nur mit geeignetem Equipment tauchen.
P.S.: beim Tauchkurs lernst du dann übrigens auch, warum dich dieses schwachsinnige Gimmick schneller auf den Friedhof bringt, als du glaubst - vorausgesetzt, du wirst gefunden...
Nach meiner Einschätzung kannst du dich an jeder medizinischen Fakultät bewerben und dort weitermachen, wo du aufgehört hast. Bis zum Physikum bzw. zum fünften Semester haben in jedem Jahrgang schon so viele Studenten das Handtuch geworfen, dass es eigentlich überall vakante Studienplätze zum 1. klinischen Semester geben dürfte.
Ruf einfach beim Dekanat der medizinischen Fakultät an und lass dich über die Re-Immatrikulation beraten.
Eine arbeitsmedizinische Untersuchung darf grundsätzlich nur von Arbeits- oder Betriebsmedizinern durchgeführt werden, die für die einzelnen Untersuchungen auch noch zertifiziert sein müssen. Beim "normalen" Hausarzt bekommst du diese Untersuchung also nicht und der Tropenmediziner darf diese Untersuchung auch nur durchführen, wenn er dazu die entsprechende Genehmigung besitzt. Am besten wendest du dich an das nächste betriebsärztliche Zentrum oder an ein tropenmedizinsiches Institut.
Die G35 beinhaltet eine ausführliche reisemedizinische Beratung mit Impfberatung, die Erhebung der Vorgeschichte, die körperliche Untersuchung, Laboruntersuchungen und ein Ruhe-EKG
Die Kosten für die Untersuchung musst du selbst tragen, kannst aber versuchen, vom Arbeitgeber eine Erstattung zu erhalten.