Nein. Ob die Straftat verfolgt wird, ist aber eine andere Frage. Siehe Wikipedia ("Containern"):

(...)In Deutschland kann auch Abfall noch einem Eigentümer zuzurechnen sein, so dass die Wegnahme aus Mülltonnen rechtlich ein Diebstahl ist. Weiterhin kann beim unberechtigten Betreten eingefriedeter Grundstücke von Supermärkten der Tatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklicht werden. Bei Entdeckung durch Mitarbeiter des Eigentümers wird allerdings meist nur ermahnt, zumal sich die nur selten eingeschaltete Polizei wenig für einen Diebstahl von „wertloser“ Ware interessiert.

2004 wurde eine beim Containern erwischte Kölnerin wegen „gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall“ angeklagt. Das Verfahren wurde gegen die Auflage, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, eingestellt. (...)

viele Grüße

sf