Man unterscheidet allgemeine Frühförderung und spezielle Frühförderung: Während sich die allgemeine Frühförderung an Kinder mit kognitiver und seelischer Behinderung sowie an Kinder, denen ohne Förderung eine entsprechende Behinderung droht, wendet, richtet sich die spezielle Frühförderung an Kinder mit Sinnesbehinderungen wie z. B. Blindheit, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit. Liegen sowohl allgemeine Entwicklungsrückstände als auch eine Sinnesbeeinträchtigung vor, können beide Frühförderangebote ergänzend und kooperativ tätig werden.

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Im Vordergrund stehen in der Regel pädagogische – meist heilpädagogische – Hilfen, wie die Entwicklungsförderung, die z. B. durch geeignete und in der Regel sehr spielerische Methoden Anreize gibt. Hinzu kommen in vielen Fällen medizinisch-therapeutische Maßnahmen, wie sie z. B. durch die Krankengymnastik, die Ergotherapie, die Logopädie oder die Motopädie erbracht werden. Wirken pädagogische und medizinisch-therapeutische Leistungen zusammen, spricht man von einer Komplexleistung. Leistungen der Frühförderung werden vor allem in (interdisziplinären) Frühförderstellen, freien heilpädagogischen Praxen und Sozialpädiatrischen Zentren erbracht.

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In der Frühförderung für Kinder mit einer Sinnesbehinderung arbeiten ausgebildete Sonderschullehrer der entsprechenden Fachrichtung. Neben der Förderung des Kindes bildet die Elternarbeit einen wichtigen Schwerpunkt. Aufgrund der vergleichsweise geringen Zahl sinnesbeeinträchtigter Kinder im Bundesgebiet im Gegensatz zur höheren Zahl von Kindern der allgemeinen Frühförderung gibt es erheblich weniger Frühförderstellen. Diese einzelnen Frühförderstellen haben jedoch einen großen Zuständigkeitsbereich und decken das gesamte Bundesgebiet ab, sodass man sich bei Bedarf durchaus auch an weit entfernte Frühförderstellen wenden kann. Die Frühförderung findet weitgehend mobil statt, das heißt, dass die dort beschäftigten Mitarbeiter (z. B. Heilpädagogen, Sozialpädagogen, Sonderpädagogen) die Kinder in der elterlichen Wohnung oder im Kindergarten aufsuchen und dort die Förderung des Kindes und ggf. die Beratung der Eltern durchführen. Eine Ausnahme ist z. B. Hamburg, wo ambulant in der Sonderschule die Frühförderung durchgeführt wird.

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In der Frühförderung für Kinder mit einer Hörbeeinträchtigung findet eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Regelkindergärten, Hörgeräteakustikern, Hals-Nasen-Ohren-Ärzten, Logopäden und allgemeinen Frühförderern statt

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Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%BChf%C3%B6rderung

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