Ja, das darf dein KpFw sicherlich, er ist sogar aufgrund seiner Dienststellung verpflichtet, dich vor solchen Selbstgefährdungen zu schützen. Du hast bei dieser Frage zwar erwähnt, dass du noch in der allgemeinen Grundausbildung bist, nicht aber, dass du noch minderjährig bist. Ein Vorgesetztenverhältnis zwischen dem KpFw und dir ist spätestens über Par. 6 VVO zu begründen. Wenn man sich deine Fragen der letzten Wochen durchliest, insbesondere die Fragen über Alkoholabusus, kommt der KpFw aus seiner Garantenstellung gar nicht heraus, ohne sich selbst eines Dienstvergehens schuldig zu machen.

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