Darf mein Spieß (Bundeswehr) sowas?

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Ja, das darf dein KpFw sicherlich, er ist sogar aufgrund seiner Dienststellung verpflichtet, dich vor solchen Selbstgefährdungen zu schützen. Du hast bei dieser Frage zwar erwähnt, dass du noch in der allgemeinen Grundausbildung bist, nicht aber, dass du noch minderjährig bist. Ein Vorgesetztenverhältnis zwischen dem KpFw und dir ist spätestens über Par. 6 VVO zu begründen. Wenn man sich deine Fragen der letzten Wochen durchliest, insbesondere die Fragen über Alkoholabusus, kommt der KpFw aus seiner Garantenstellung gar nicht heraus, ohne sich selbst eines Dienstvergehens schuldig zu machen.

Hallo R.K.

Deine Bedenken und Fürsorge in Ehren, aber hier ein Vorgesetztenverhältnis nach § 6 herzuleiten, halte ich für nicht statthaft. Wo ist hier die unmittelbare Notlage oder Gefahr für die Sicherheit, die ein "sofortiges Eingreifen" erfordert, wenn der Rekrut für abends plant, sich zu "besaufen"?

Ich will dieSauferei ja nicht verharmlosen, aber der militärische Vorgesetzte (der ja zu dem Zeitpunkt gar keiner war) ist wohl kaum der Vormund für, wenn auch minderjährige, Soldaten in der Freizeit, auch wenn er sich als "Mutter der Kompanie" sieht (was ja irgendwie auch zutrifft ;-)

Wenn der betr. Spieß sich tatsächlich Sorgen um die Gesundheit eines Soldaten macht, dann sollte er das sauber durchziehen (Gespräch, Arzt, ggf. Ausgangssperre), und nicht unter einem fadenscheinigen Vorwand.


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Spieß ist in diesem Kontext gar nicht Vorgesetzter (Dienstgrad gilt nur im Dienst/in umschlossenen militärischen Anlagen gem. VorgV §4), auch §3 VorgV gilt ebenso nicht, da er nicht im Dienst war.

Der einzige, der dir jederzeit was sagen darf, ist der direkte Vorgesetzte, also Gruppenführer, Zugführer, Kompaniechef, da diese üblicherweise gem. §1 VorgV Vorgesetzte sind.

Wenn du allerdings für, sagen wir mal GvD-Dienst eingeteilt worden bist (Wache in der GA schieben ist nicht möglich, da keine ATN), dann natürlich ist das blöd gelaufen. Da kannst du höchstens versuchen, mit dem Vorgesetzten, der die Einteilung gemacht hat (vermutlich Zugführer), darüber zu reden.

Nein, das ist vorschriftenwidrig.

Erstens legt die Dienst- und Ausbildungzeiten (und auch Disziplinarstrafen) Dein Kompanie- oder Staffelchef fest, und nicht dein Spieß, und zweitens steht im Dienstzeiterlaß, daß auch beim Bund Freizeit für die Soldaten nach Möglichkeit planbar sein soll.

Sich zu besaufen mag ja nicht jedem als sinnvolle Freizeibeschäftigung vorkommen, sofernd Du das aber nicht in Uniform machst und dabei keinen Mist baust, ist das Deine Privatsache.

Es ist zwar nicht unüblich und auch rechtmäßig, in Ausnahmesituationen Soldaten kurzfristig für Dienste einzuteilen, dann muß das aber quasi ein Notfall sein, sei es, daß beispielsweise jemand im Wachdienst ausgefallen ist (Krankheit), oder eben irgendetwas nicht vorhersehbares eingetreten ist. Diese Entscheidungen müssen dann aber nachvollziehbar sein.

Versuche erstmal ein persönliches Gespräch mit deinem Chef, möglicherweise auch mit oder über Deine Vertrauensperson zu bekommen, wobei das jetzt etwas kurzfristig sein dürfte. Hättest Du schon heute Vormittag machen sollen. Oder versuch nochmal mit deinem Spieß zu reden. Drohe ihm aber nicht mit Beschwerde, sonst ist sie unwirksam.

Wenn Du Mut hast, mißachte den Befehl, denn der Spieß ist Dir, wenn er nicht im Dienst ist und außerhalb von Kasernenanlagen nicht vorgesetzt (siehe Vorgesetztenverordnug, der Spieß ist, wenn Du kein GeZi-Soldat bist, Vorgesetzter nach §3, er muß also im Dienst sein, um Dir Befehle erteilen zu können), und somit ist der Befehl nicht verbindlich. Dann wird er aber andere Wegen finden, Dir das Leben schwer zu machen.

Ansonsten führe ihn aus, und schreib hinterher eine schriftliche Beschwerde an Deinen Chef. Der Befehl war, wenn es so war, wie Du schreibst, nicht rechtmäßig.

Erstens legt die Dienst- und Ausbildungzeiten (und auch Disziplinarstrafen) Dein Kompanie- oder Staffelchef fest, und nicht dein Spieß, und zweitens steht im Dienstzeiterlaß, daß auch beim Bund Freizeit für die Soldaten nach Möglichkeit planbar sein soll.

Glaubst du ernsthaft, dass das nicht innerhalb von 2 Sätzen zwischen Spieß und Chef geregelt ist? xD

Ansonsten führe ihn aus, und schreib hinterher eine schriftliche Beschwerde an Deinen Chef. Der Befehl war, wenn es so war, wie Du schreibst, nicht rechtmäßig.

Ein Spieß ist i.d.R. Stabs- oder Oberstabsfeldwebel. Im Leben kann ich mir nicht vorstellen, dass der das nicht durch einen (nachträglichen) Dienstplan alles wunderbar in Befehlsform und vom Chef unterschrieben in trockenen Tüchern hat.

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@Apfelkind1986

Hallo Apfelkind!

Zunächst ging es mir um eine rechtliche Bewertung des Befehls, und hier ist die Vorschriftenlage eindeutig.

Natürlich können Vorgesetzte einiges mauscheln, wenn sie sich einig sind, und in der Praxis hat der Kompanie-/Staffelfeldwebel meist, wenn der Chef hinter ihm steht, mehr Macht, als ihm rechtlich zuseteht, da er ja quasi in dessen Auftrag handelt.

Jedoch betritt man bei Mauscheleien immer eine Grauzone, zumal auch Chefs einer Kontrolle/Überprüfung durch den Kommandeur sowie die regelmäßigen "Personalbesichtigungen" unterliegen. Zudem wird ebenso genau hingeschaut, wenn Beschwerden eingehen.

Der Wachdienst läuft über den Kasernenfeldwebel bzw. Kasernenkommandanten. Und welcher Dienst (noch dazu für einen einzelnen Soldaten) sollte denn in einer Grundausbildungseinheit sonst noch so kriegsentscheidend sein, daß er kurzfristig am Samstagabend angesetzt werden muß?

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Wenn du nicht kommst , geht's vors truppendienstgericht ( im schlimmsten Fall).

Ja kann er. Ein Soldat ist immer in Dienst. Ich erinnere mich. Da kam es vor, das jemand am Freitag noch kurz vors Wochenende Bescheid bekam Dienst am Wochennende zu schieben. Ist klar kann ja auch jemand kurzfristig krank werden.

Grunsätzlich ja. Aber den Dienst muß der Chef festgelegt haben, und der Befehl muß von einem dazu befugten Vorgesetzten kommen (VVO §1, beispielsweise Kompaniechef oder Zugführer), und zu einem Dienstlichen Zweck. Außerhalb des Dienstes können nur diejenigen Befehle erteilen, die gemäß Vorgesetztenverordung auch dazu befugt sind. Und das ist der Spieß, wenn er selbst nicht im Dienst ist, nicht.

Daraus folgt, mal eben jemanden einen sinnlosen Dienst reinzudrücken, ist rechtswiedrig.

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