Frage
Antwort
Ist zwar jetzt ein bisschen spät, aber ich antworte trotzdem nochmal:
Seit dem 01.01.2011 gilt das neue Betäubungsmittelgesetz in der Tschechischen Republik. Besitz von Rauschgift in geringfügigen Mengen wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
Marihuana bis zu 15 Gramm Trockenmasse Haschisch bis zu 5 Gramm Magic Mushrooms bis zu 40 Pilzfruchtkörper Extasy bis zu 4 Tabletten Kokain bis zu 1 g LSD bis zu 5 Blättchen Crystal Meth bis zu 2 g Heroin bis zu 1,5 g
So also wer von euch sich gönnen will, ab nach Prag ;) :D