Wenn Du sicher bist das Ihr alles richtig macht, soll heißen: Essen schmeckt, Preise stimmen, sauber, freundlicher Service, freundlich gestaltetes Lokal usw. dann heißt es Werbung, Werbung Werbung, und Geld zum durchhalten. Der Rest kommt mit dann mit der Zeit. Wenn Ihr keine Laufkundschaft habt müsst Ihr mindestens das Kapital haben um ein Jahr durchzuhalten und dabei ständig Werbung machen. Ihr müsst die Gäste einmal in Euren Laden bekommen und überzeugen, dann kommen sie auch wieder und machen Werbung für Euch. Nur wer geht zweimal im Monat in das selbe Restaurant. Das Geld sitzt nirgendswo mehr locker, die Konkurrenz in der Gastronomie ist überall groß. Sonderaktionen, Rabatte usw. locken immer ein paar neugierige an. Habe vor einem halben Jahr selbst mein zweites Lokal aufgemacht (allerdings in einer Gegend mit Saison) und mache momentan auch eine Durststrecke mit. Momentan verteilen wir laminierte Gästekarten mit 10% Rabatt bei Mindestverzehr über 20 € an die Haushalte. Schnitzeltag am Umsatz schwächsten Tag usw. Aber alle die bei uns waren, sind zufrieden aus dem Lokal gegangen und kommen zu Saisonbeginn auch wieder. Versucht Euch evtl. mit außer Haus Caterings/Partyservice über Wasser zu halten (vorausgesetzt Ihr müsst nicht all zu viel in Equipment z.B. Chafis, Bain Maries usw.) investieren. Wenn Ihr gut seit und einen langen Atem habt dann schafft Ihr es auch!

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Hallo, bevor Ihr irgendwelche Gelder investiert solltet Ihr mit dem Bauordnungsamt einen vor Ort Termin ausmachen. Bei einer Scheune/Fachwerk (besteht meist aus viel Holz)könnten Euch starke Brandschutz- & Entfluchtungsauflagen (Feuermelder, Sprinkler, Notausgänge etc.)gemacht werden. Kommt u.a. auch darauf an welche Materialien verbaut sind, wo der Ausgang endet und vor allem für viel Personen Ihr das Gebäude zulassen wollt, bzw. wenn zugelassen bekommt. Ab 200 Personen könnte die Versammlungsstättenverordnung in Kraft treten. In diese (VStättVO für Euer Bundesland)und u.a. die BGV A1 könnt Ihr euch ja schon mal rein lesen. Zwecks der Bewirtung müsst Ihr Euch an die zuständige Lebensmittelkontrolle beim Gesundheitsamt wenden. MFG D.

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Nein, Du brauchst die ADA (Ausbildereignungsprüfung) die Du bei der IHK ablegen kannst. Zudem musst Du Festangestellte des zukünftigen Ausbilderbetrieb, und mit den fachlichen Richtlinien von Restaurantfachkräften vertraut sein. Weiter hilft Dir da die IHK und deinem Bekannten wenn Mitglied die DEHOGA. Köche darf man nur als Koch oder Küchenmeister (hat die ADA schon abgelegt) ausbilden, nur die Fachkraft. Die Handwerksordnung hat hiermit nichts zu tun sondern gilt nur für Handwerksberufe unter denen keine Gastronomiebetriebe fallen sondern nur Berufe die Berufe die Mitglied in der Handwerkskammer sind (z.B. Maler, Maurer etc.) Ich bin in der Gastronomie selbstständig komme nicht vom Fach und darf nach der Ausbildereignungsprüfung die Restaurantfachkraft ausbilden.

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