Das buchst Du gar nicht. Der Wareneinkauf wurde bereits ertragswirksam als Aufwand gebucht. Schreibe die Waren auf, die vernichtet wurden. Am besten heftest Du daran auch Kopien der Belege der Abfallbeseitigung für diese Waren. So schützt Du Dich bei einer evtl. anfallenden Betriebsprüfung.

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