Randstad Kündigung + Urlaub

Hallo liebe Leute, Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Kündigung und der offenen Urlaubstage....

In Ca. 45 Tagen werde ich nicht mehr bei Randstad arbeiten können..da ich dann zum 17 August ein Auslandsjahr mache...

Ich habe beim Eintritt in die Firma meiner Beraterin von meinem Auslandsjahr erzählt, also weiss sie davon und war auch einverstanden damit...

Nun wolte ich fragen wieviele tage vorher ich kündigen muss...also ich habe auch noch 10 urlaubstage (auf der letzten abbrechnung stand die zahl 5,0 bei urlaub) die ich gerne nutzen wollte und ich dachte mir, das ich jetzt nächste Woche den Urlaubsantrag stelle für die 10 tage vor dem august und dann 2 wochen vor dem sprich 15.juli die kündigung schreibe zum August...

Also ich möchte gerne genau die urlaubstag nutzen und danach in die Kündigung übergehen.. Nun beführte ich aber...das sie sich querrstellen und sagen ich darf kein urlaub machen da ich gebucht bin bist August bei einem auftraggeber -.- aber da ich definitiv zum August nicht mehr arbeiten werde oder kannn da der flug und alles bereits gebucht und bezahlt ist.. wollte ich fragen wie es geschickt mache das alles doch so klappt wie ich es vorhabe außerdem was passiert falls der urlaub verwehrt wird und ich folgend kündige.... es wird mir ausgezahlt aber sehr schlecht da es versteuert wird richtig ???

meine letzte option wäre das ich, bei verweigerung des Urlaubes in den letzten Tagen des Augustes zum Arzt gehe und mich krankschreiben lasse..... das müsste ja dann mit meinem Urlaubstagen angerechnet werden.....

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen und das schnell die zeit spielt gegen mich.....

danke danke danke :)

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Hallo, je nachdem wie lange du im Unt. beschäftigt bist, ist auch die Kündigungsfrist.

Wenn du länger als ein halbes Jahr und unter 2 Jahren dort warst, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. des Monats bzw. zum Ende des Monat.

Wenn du zum 15.08. kündigen willst, sollte spätestens am 18.07. die Kündigung bei Randstad vorliegen.

Wegen der Urlaubsgewährung solltest Du den Antrag rechtzeitig einreichen. Ansonsten könnte es Dir verweigert werden. Dann würde Dir der Resturlaub als auch die Std. vom Zeitkonto ausgezahlt werden.

Wenn Du kürzer als 6 Monate dort bist, hast Du 14 Tage Kündigungsfrist - entsprechend Tarifvertrag - Dann würde aber auch ggf. Dein Urlaubsanspruch gekürzt werden auf 20/12 x der vollen Monate Beschäftigung. D. h. je voller Monat stehen dir dann nur 1,67 Tage Urlaub zu. steht im Tarifvertrag.

Diesen musst du aber auch schriftl. oder besser gleich persönlich beantragen. Dann drucken sie dir den Urlaubsschein aus.

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