Es wird wahrscheinlich schon erledigt sein, aber geh nicht unvorbereitet zum JA, niemals. Hole dir vorher Rat beim Anwalt. Dies wird vom JA als Kindeswohlgefährdung bearbeitet. Das JA ist mittlerweile verpflichtet die Namen der Melder herauszugeben, anonyme Hinweise dürfen nicht angenommen werden nur mit Name und Adresse der Meldenden Person.

Die Jugendämter weigern sich erst, aber spätestens mit Anwalt bekommst du Name und Anschrift.

Sollten diese Anschuldigungen nicht richtig sein, wo von ich ausgehe, dann stelle Strafantrag gegen die betreffenden Personen. Das könnte Verleumdung, falsche Verdächtigung, üble Nachrede usw. sein! Keine Kavaliersdelikte!

...zur Antwort