Der erste Teil der Frage muß eindeutig mit JA beantwortet werden. Der 2. Teil (nur 2-3 Berufe) mit NEIN. In der DDR wurde auch die Berufs- und Studienausbildung geplant. Die Betriebe meldeten ihren jeweiligen Bedarf an Lehrlingen und Absolventen der Uni's, Hoch- und Fachschulen an. Demgegenüber standen die Ausbildungskapazitäten und die Wirtschaftsziele der lang- und mittelfristigen Planung. Dadurch konnte es durchaus passieren, daß für bestimmte Ausbildungsziele mehr Bewerber als Ausbildungsplätze vorhanden waren was dann die Berufsauswahl einschränkte (z.B. war die Berufswunsch als KFZ-Schlosser sehr gefragt, aber nicht immer erfüllbar). Natürlich wurden dann die Bewerber ausgewählt (wobei nicht nur die Zensuren berücksichtigt wurden, sondern auch die gesellschaftliche Tätigkeit). Insoweit gab es also eine Einschränkung bei der Berufswahl. Umgekehrt hatte das den Vorteil, daß der Lehrling nach erfolgreichem Abschluß auch vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden mußte. Diese Pficht bestand für den Betrieb, nicht für den Lehrling, der auch in einen anderen Betrieb wechseln konnte.

Ein wenig anders war es bei Studienabsolventen. Wurde der Student von einem Betrieb zum Studium delegiert, hatte der Student das Recht, in seinen Betrieb zurückzukehren. Bewarb man sich direkt aus der Erweiterten Oberschule an eine Hochschule, wurde kurz vor Studienabschluß über den weiteren Einsatz beraten. Dabei wurde man zwar immer entsprechend der Ausbildungsrichtung vermittelt (in Betriebe, Forschung usw.), nicht aber immer in seine jeweilige Heimatstadt. Dabei wurde argumentiert, das die Volkswirtschaft die Ausbildungskosten übernommen hatte (Studium war grundsätzlich kostenlos und ca. 90% der Studenten erhielten, unter Berücksichtung des elterlichen Einkommens, ein Stipendium.) und daher die volkswirtschaftlichen Interessen Vorrang haben. Taxifahren brauchte man nach Studienabschluß nicht (war auch nicht möglich, da es zu wenig Taxis gab).

Und zum 2. Teil der Frage: Sowohl Lehrlinge als auch Studenten konnten aus einem Ausbildungskatalog ihren Berufswunsch wählen. In Berlin z.B. umfasste der Katalog über 100 Ausbildungsberufe. Hatte man sich in einem Betrieb zur Lehrlingsausbildung beworben, und wurde aus welchen Gründen auch immer, abgelehnt konnten man sich für einen anderen Beruf bewerben. Beraten wurde man dabei durch das Amt für Arbeit (in Berlin glaube ich war es in der Scheeglöckchenstr.) Da in der DDR-Verfassung das RECHT und die Pflicht zur Arbeit verankert war, mußte das Amt für Arbeit solange Tätig sein, bis der Bewerber auch in einen Ausbildungsplatz vermittelt war.

Ich habe versucht, Ihre Frage sachlich und ideologiefrei zu beantworten. Fragen der kirchenzugehörigkeit und Beruf der Eltern spielten meist dann eine gewisse Rolle, wenn die Anzahl der Bewerber größer als die Zahl der Ausbildungsplätze war (die DDR war eben sozialistisch und planorientiert), aber auch das mußte nicht immer so sein, nicht war Frau Bundeskanzlerin?

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