Mieter überweist regelmäßig zu viel Miete. Wie mit dem "Überschuss" umgehen?

Hallo liebe Community und danke schon Mal für eure Zeit,

eine unserer Mieterinnen ist etwas... "speziell". Zunächst bat sie darum, die Miete immer erst zum 16. zahlen zu dürfen, da sie am 15. ihr Gehalt erhält - haben wir eingewilligt, tut ja nicht weh und wenn wir damit helfen können, wieso nicht.

Es wurde weder Dauerauftrag noch ein Lastschriftverfahren eingerichtet, die Mieterin überweist jeden Monat "manuell".

Seit ca. 2 1/2 Jahren besteht das Mietverhältnis und in der Zeit kam die Miete immer wieder mal noch später und auch erst nach einigen Nachfragen. Bezahlt wurde sie immer und wir haben auch nie eine Abmahnung geschickt.

Seit letztem Oktober würde die Warmmiete 901€ betragen. Sie hat jetzt seitdem immer 910€ überwiesen, trotz mehreren Hinweisen, von mir, dass das zu viel ist. November und Dezember hab ich dann die Differenz einfach zurück überwiesen.

Für dieses Jahr hab ich mir gedacht, ich leg ihr die 9€ einfach für ihre Nebenkostenabrechnung zurück und hab sie gefragt, ob das so okay ist - keine Reaktion. Im Februar hat sie die Miete jetzt erst zum 29.02. überwiesen - dafür dann 930€ (ich vermute, sie wollte sich damit entschuldigen, keine Ahnung...).

Jetzt meine Frage an euch:

Wie soll ich mit dem Überschuss umgehen?

  • Ihr einfach jeden Monat zurück überweisen? (Nervig!)
  • Ihr als "Guthaben" für die Nebenkosten zurücklegen (Da brauch ich dann eine Unterschrift von ihr für eine Mietvertragsänderung, oder? Aktuell dokumentiere ich die "Überzahlung" und leg es ihr als Guthaben zurück, aber bin eben unsicher, ob das so reicht...)
  • Es aufs Kautionskonto hinterlegen, da das zumindest verzinst ist und sie es irgendwann sowieso zurückerhält - so hätte sie vermutlich den größten Benefit? (Wird nicht gehen, da dafür das Kautionskonto ja nicht da ist?)

Ich bin mir sicher, die Dame meint es gut, aber die Kommunikation mit ihr gestaltet sich sehr schwierig, sie spricht nur Rumänisch und einige wenige Brocken Englisch...

Danke für eure Hilfe und Einschätzung und schönes Wochenende!

...zur Frage

Vertraglich hast Du die Nettomiete und die Betriebskostenvorauszahlung vereinbart. Die Überzahlung rechnest Du auf die Betriebskostenvorauszahlung an. Mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung setzt Du den gesamten Betrag der Betriebskostenvorauszahlung (also den vetraglich vereinbarten sowie den überzahlten) an und rechnest ab.

Es ist nicht erforderlich, die Mieterin explizit darauf hinzuweisen. Eine Mitteilung und die Bitte um Berichtigung des monatlichen Überweisungsbetrages schafft aber Vertrauen zwischen Dir und der Mieterin.

Man kann vermuten, dass Deine Mieterin einfach die Betriebskostenvorauszahlung erhöht, da derzeit alle Kosten steigen und sie am Jahresende keine böse Überraschung haben will.

...zur Antwort

Deine Frage hört sich so an, als wäre es ein Fehler Vater oder Mutter zu werden. Nein, das ist für ganz viele Menschen total normal, sogar ein Herzenswunsch.

Es mag Lebensumstände geben, bei denen einzelne Personen ablehnen, Mutter oder Vater zu werden. Das kann man diesen Personen nicht vorwerfen. Es ist einfach eine ganz persönliche Entscheidung.

Aber: Kinder sind das Glück der Erde!

...zur Antwort

Abgesehen davon, dass sich vielleicht viele Frauen wünschen, dass der Mann eine solche Entscheidung hinsichtlich der Verhütung trifft, ist es wohl eine gemeinsame Aufgabe, über die Art und Weise wie in der Partnerschaft verhütet wird, zu befinden.

Letztendlich ist es jedoch die Entscheidung des Mannes über seine eigene zukünftige Unfruchtbarkeit zu befinden, wie es auch im Fall der Sterilisation der Frau ihre Entscheidung darstellt.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.