Da wird nichts passieren, er kann ja auch Knochen fressen und die werden verdaut. Der Verdauungsapparat wird es schon richten. Die Schrift war ja auch schon getrocknet und dementsprechend waren die giftigen Stoffe schon an der Luft verflogen. Achte auf ihn, aber es wird nichts passieren.

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Für Ärzte gibt es die GOÄ - Gebührenordnung Ärzte - und für Tierärzte gibt es auch die GOTÄ. Ich glaube die heißt so. Die Ärzte müssen sich an die GOÄ halten, der Tierarzt aber nicht. Der Tierarzt kann den einfach, zweifach oder dreifach Satz nehmen d.h. was bei dem einen Tierarzt nach einfach Satz 8,-- Euro kostet, kann bei dem anderen Tierarzt 24,-- Euro, also den dreifach Satz, kosten. Ich habe für meine Hunde eine OP-Versicherung abgeschlossen und mich für den zweifach Satz entschieden, so ist der Differenzbetrag nicht so hoch, falls der Tierarzt nach dem dreifach Satz abrechnet. Also immer von dem einfach Satz ausgehen und vergleichen, was man selbst gezahlt hat oder beim Tierarzt fragen, nach welchem Satz abgerechnet wird.

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