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ich habe mal FÜR DICH gegogled.. nett, gelle? quelle: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/gesundheit/lebensmittelpersonal_beratungsstelle.html
Alle Besitzer solcher Bescheinigungen oder neuer Belehrungsbescheinigungen nach § 43 IfSG müssen an den seit dem 01.01.2001 eingeführten sogenannten Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber teilnehmen und dieses dokumentieren lassen.