Also da kann man doch einfach mal kurz ins Ingenieurgesetz gucken. (https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2720070525140950967)

Dort ist es ja offiziell geregelt. Die Berufsbezeichnung ,,Ingenieur/Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen, wer das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule mit der Dauer von mindestens drei Studienjahren mit Erfolg abgeschlossen hat.

Es gibt aber noch viele andere Fälle, in denen man sich "Ingenieur" nennen darf. Einfach mal den Text lesen.

Also zumindest die studierten Informatiker dürfen sich meines Erachtens als Ingenieur bezeichnen, da es sich doch ziemlich eindeutig um ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium handelt.