Antwort
NEIN !!!!!
NEIN !!!!!
Laut §4 Abs.1;S. 3 TierSchG ist es genehmigt, Tauben zu fangen. Außerdem sind Stadttauben
keine
Wildtiere, sondern heimatlose Haustiere. Offiziell werden Stadttauben
ebenfalls NICHT zu den Wildtieren gezählt. Sondern in die Rubrik
"Verwilderte Haustiere" eingestuft. Wildtauben
(Ringeltaube,Tprkentaube,Turteltaube,Hohltaube) dürfte ich auch gar
nicht halten, da sie Wildtiere sind. Stadttauben darf ich offiziell auch
halten, da sie Haustiere sind.