Frage
Antwort
Die Mahngebühr darf nur die tatsächlichen Kosten betragen, das heißt: Briefmarke, Papier, Umschlag...KEINE Kosten für Personal, Miete oder was dem Unternehmen sonst noch so einfällt. 1,20 € wurden bereits von meheren OVGs als angemessen anerkannt.