die Reihenfolge der Grade ist gesetzlich festgelegt! Akademische Grade als Namenszusatz [Bearbeiten]

Akademische Grade sind kein Teil des Namens, sondern Zusatz zum Namen. Sie können aber auf Wunsch in amtliche Urkunden (z. B. Ausweise) eingetragen und mit dem Namen angegeben („geführt“) werden. Die akademischen Grade Mag., Dr. und DI bzw. Dipl.-Ing. sind dann dem Namen voranzustellen, andere akademische Grade (Bakk., PhD, Bachelor- und Mastergrade mit englischen Bezeichnungen) sind nachzustellen (§ 88 Abs. 2 Universitätsgesetz). Dabei ist eine „aufsteigende“ Reihenfolge üblich, also Mag. Dr. Hans Müller und nicht Dr. Mag. Hans Müller.[17] http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad

Also KORREKT WÄRE Dipl.-Kfm.Dr.Max Mustermann!!!!!!!!!!!!!

...zur Antwort

Akademische Grade als Namenszusatz [Bearbeiten]

Akademische Grade sind kein Teil des Namens, sondern Zusatz zum Namen. Sie können aber auf Wunsch in amtliche Urkunden (z. B. Ausweise) eingetragen und mit dem Namen angegeben („geführt“) werden. Die akademischen Grade Mag., Dr. und DI bzw. Dipl.-Ing. sind dann dem Namen voranzustellen, andere akademische Grade (Bakk., PhD, Bachelor- und Mastergrade mit englischen Bezeichnungen) sind nachzustellen (§ 88 Abs. 2 Universitätsgesetz). Dabei ist eine „aufsteigende“ Reihenfolge üblich, also Mag. Dr. Hans Müller und nicht Dr. Mag. Hans Müller.[17]

KORREKT wäre: Dipl.-Kfm.Dr.Max Mustermann !! ;)

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.