Den Fragesteller wird es nicht mehr interessieren, aber andere stolpern hier ja evtl. mit der gleichen Frage rein:

Das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Es gibt die klassischen zweistufigen Durchlauferhitzer (DLE), die hydraulisch über eine Druckdose gesteuert werden (Hahn auf -> Druck auf der Leitung fällt -> DLE ein; erkennbar am deutlichen "Klack" selbst bei abgeschalteten Sicherungen). So einen hatte ich in einer früheren Wohnung, der hat in Stellung "II" die beiden Leistungsstufen automatisch durchgeschaltet, in Stellung "I" ging er nicht über die niedrigere Leistungsstufe hinaus. Wenn man ein solches Gerät zwar in Stellung "II" betreibt, aber nur so viel Wasser entnimmt, dass er in der unteren Leistungsstufe bleibt, dann braucht er auch nicht mehr Energie als in Drehwählerstellung "I".

Innerhalb der Stufen ist die Leistung (also der Energieverbrauch pro Zeiteinheit) konstant. Die elektrische Energie wird dabei zu ca. 99% als Wärme dem Wasser zugeführt. Um die Wassertemperatur zu verändern, muss man die Gesamtmenge an entnommenem Wasser ändern. Um das Wasser kälter zu bekommen mischt man also kaltes Wasser zu oder dreht das warme Wasser weiter auf (dann fließt es schneller durch den DLE und wird weniger erwärmt). Bei letzterem kann es aber sein, dass der DLE in die nächsthöhere Stufe schaltet, dann wird es schlagartig wieder heißer und man muss noch mehr Wasser zapfen. Besonders mit einem Hebelmischer ist es nicht so ganz einfach, die Warmwassermenge konstant zu halten und nur das kalte Wasser weiter aufzudrehen. In dem Fall ist es also ggf. komfortabler, per Drehwähler auf Stufe "I" zu begrenzen. Dann freuen sich auch die Nachbarn, weil sie nicht morgens um 5:00h vom "Freuden"geschrei des verbrühten Mieters nebenan geweckt werden.

Es gibt aber auch elektronisch geschaltete DLE mit zweistufigem Drehwähler. Und darunter sind dann so lustige (sehr weit verbreitete...) Modelle, die innerhalb der gewählten Stellung abhängig von der Durchflussmenge wiederum zwischen zwei Leistungsstufen umschalten. Also z.B.

  • Stufe "I", wenig Wasser: 1/3 der Nennleistung (z.B. 7kW)
  • Stufe "I", mehr Wasser: 2/3 der Nennleistung  (z.B. 14kW)
  • Stufe "II", wenig Wasser: 1/2 Nennleistung (z.B. 10,5kW)
  • Stufe "II", mehr Wasser: volle Nennleistung (z.B. 21kW)

(völlig dämliches Konzept, mit einer elektronischen Steuerung per  Durchflusssensor könnte man das auch geschickter machen)

Hier kann es nun vorkommen, dass 1/3 zum duschen zu wenig ist und man bei 2/3 schon mehr Wasser als nötig fließen lassen muss, um die gewünschte Temperatur zu erreichen, 1/2 wäre genau richtig. Dann kann man in Stellung "II" tatsächlich sparsamer duschen als in Stellung "I" !! (wie gesagt: dämliches Konzept)

Zum Befüllen einer Wanne sind diese beiden DLE-Typen okay. Neben der grob gestuften, ungeregelten Leistungsumschaltung haben die Dinger aber auch den Nachteil, dass man mit z.B. 7kW Mindestleistung (das sind dann schon die besseren Geräte) schonmal >5l/min fließen lassen muss, um eine angenehme Wassertemperatur zu haben.

Wenn auch eine Dusche oder ein Waschbecken dranhängt, sollte man also lieber in einen DLE mit Temperaturregelung investieren. Geräte mit drei wählbaren Temperaturen sind schon okay, mit stufenlos oder im 0,5°-Raster wählbarer Temperatur noch angenehmer (dann muss man kein kaltes Wasser mehr zumischen) und die komfortabelsten Geräte begrenzen auch die Durchflussmenge, wenn die maximale Leistung erreicht ist und die Solltemperatur sonst nicht gehalten werden kann. Da man bei temperaturgeregelten Geräten nicht ständig mehr Wasser laufen lässt als eigentlich benötigt, geht man von einem um 20% geringeren Energie"verbrauch" aus. Da man auf dieser Basis aus dem vollen Programm an Spar-Perlatoren fürs Waschbecken und Spar-Brausen für die Dusche schöpfen kann, lässt sich aber sogar noch mehr sparen.

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Ich weiß ja nicht, in welcher Stadt bzw. in welchem Bundesland das ist. Aber in den meisten Gegenden sind Hundefreilaufzonen eine Rarität, in vielen Städten gibt es soetwas gar nicht. Da inzwischen fast überall Leinenpflicht herrscht, sind viele Hundehalter zwingend auf solche Flächen angewiesen, um ihren Hund richtig erziehen oder auch nur mal in seinem Tempo laufen lassen zu können.

Dort zu grillen, stellt eine erhebliche Ablenkung und auch Gefahr für die Hunde dar. Unabhängig davon, ob es nun erlaubt oder verboten ist, ist das also ziemlich rücksichtslos. Auf einem Bolzplatz mag es auch nicht ausdrücklich verboten sein -trotzdem wäre es völlig daneben, dort seinen Grill aufzustellen.

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Hausrecht hin oder her...

Die heute üblichen Drogerie-Märkte verkaufen auch Lebensmittel und da müssen Tiere grundsätzlich draußen bleiben, egal was der Inhaber will oder nicht will.

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